Katrin Rekittke Immobilien e. K. in Düsseldorf

Jahresrückblick 2016
21.12.2016

Jahresrückblick 2016

Das Jahr 2016 neigt sich dem Ende zu und in der Immobilienbranche ist viel passiert. Es wurden Gesetzentwürfe vorgelegt, Gerichtsurteile gefällt und neue Regelungen sind in Kraft getreten. In diesem Rückblick haben wir die wichtigsten News des Jahres 2016 für Sie zusammengefasst.

Gesetzentwürfe 2016

Die Bundesregierung hat im März 2016 den Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts eingereicht. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen Bauherren einen besseren Verbraucherschutz bieten und Handwerker bei der Mängelhaftung unterstützen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat im April 2016 den endgültigen Entwurf zur geplanten Mietrechtänderung vorgelegt. Der Gesetzentwurf betrifft unter anderem die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag, Modernisierungsumlagen und die Kündigung wegen Zahlungsverzugs. 

Neue Regelungen 2016

Zum 1. Dezember 2016 führte Niedersachsen als zwölftes Bundesland die Mietpreisbremse ein. In diesem Jahr trat die Regelung außerdem in Brandenburg und Thüringen in Kraft.

Ab dem 1. Januar 2017 gilt auch in Berlin die Rauchmelderpflicht für Neu- und Bestandsbauten. Damit besteht die Rauchmelderpflicht ab 2017 bundesweit.

Thüringen beschloss eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer ab dem 01. Januar 2017 von fünf Prozent auf 6,5 Prozent. Damit haben, bis auf Bayern und Sachsen, alle Bundesländer den ursprünglichen Satz von 3,5 Prozent erhöht. 

Zum 1. November 2016 trat die Änderung des Meldegesetzes in Kraft, die Vermieter von der Pflicht befreit, ihren Mietern den Auszug in einer Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung zu bestätigen. 

Wichtige Urteile 2016

Das Landgericht Stuttgart entschied, dass Makler keine Besichtigungsgebühren erheben dürfen. Es gab damit der Klage des Mietervereins Stuttgart und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs statt. (LG Stuttgart, Urteil vom 15.06.2016 – 38 O 73/15)

Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte Klauseln in Bausparverträgen, die eine Gebühr für die Auszahlung des Bauspardarlehens vorsehen, für unwirksam. Der Verbraucherschutzbund sah darin einen Verstoß gegen § 307 BGB und klagte erfolgreich. (BGH, Urteil v 8.11.2016, XI ZR 552/15)

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