Katrin Rekittke Immobilien e. K. in Düsseldorf

Katrin Rekittke Immobilien e. K.
Neuigkeiten

Wir informieren Sie über Gesetzesänderungen oder zeigen Ihnen nützliche Alltags-Tipps.

19

September

WEG: Wohnung saniert, keine nachträgliche Erstattung

Entscheidet eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über Sanierungsmaßnahmen von Gemeinschaftseigentum, so trägt die Gemeinschaft auch die Kosten. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Eigentümer eigenmächtig saniert – dann kann er die Kosten nicht nachträglich von der Gemeinschaft einfordern, so urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).

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12

September

Wohnungsmieten steigen langsamer

Die Wohnungsmieten sind deutschlandweit im ersten Halbjahr 2019 gemessen am Vorjahreszeitraum um 4,4 Prozent gestiegen – auf 8,70 Euro pro Quadratmeter nettokalt. Im ersten Halbjahr 2018 betrug das Plus noch 5,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das geht aus einer Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hervor.

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05

September

Guter Rat: Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bauherren sind für alles, was auf ihrer Baustelle passiert, verantwortlich. Auch, wenn Architekten oder Bauunternehmer beauftragt wurden, haftet der Bauherr bei Schäden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor dem finanziellen Ruin.

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29

August

Kein Anspruch auf Maklercourtage bei Nachlässigkeit

Gibt ein Makler einem Kaufinteressenten falsche Informationen, die die Kaufentscheidung beeinflussen, verliert er seinen Anspruch auf Maklercourtage. Im vorliegenden Fall waren die falschen Informationen die Folge einer schlechten Organisation der Büroabläufe.

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22

August

Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das Grundgesetz

Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage einer Vermieterin ab: Die Mietpreisbremse verstößt nach Auffassung des Gerichts weder gegen die Eigentumsgarantie, noch gegen die Vertragsfreiheit.

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15

August

Tiefgaragenstellplatz muss groß genug sein

Ein Käufer hatte zu einer Eigentumswohnung einen Tiefgaragenstellplatz für rund 20.000 Euro erworben. Da der Stellplatz an der schmalsten Stelle jedoch nur 2,50 Meter misst, verlangt er vom Bauträger zwei Drittel des Kaufpreises zurück. Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig.

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