Katrin Rekittke Immobilien e. K. in Düsseldorf

Katrin Rekittke Immobilien e. K.
Neuigkeiten

Wir informieren Sie über Gesetzesänderungen oder zeigen Ihnen nützliche Alltags-Tipps.

07

Dezember

Hausordnung: Ruhezeit darf nicht nur fürs Musizieren gelten

Das Landgericht Frankfurt/Main entschied: Eine Regelung in der Hausordnung, die das Musizieren, aber nicht andere, lärmintensive Tätigkeiten einschränkt, ist unzulässig. In einer Wohneigentümergesellschaft (WEG) wurde eine solche Regelung per Mehrheitsbeschluss festgelegt. Das LG Frankfurt erklärt dies für unzulässig.

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30

November

Ab August 2018: Berufszulassung für Immobilienverwalter

Der Gesetzentwurf für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler tritt ab dem 01. August 2018 in Kraft. Statt des einmaligen Sachkundenachweises eine Fortbildungspflicht eingeführt. Immobilienverwalter, die zu diesem Zeitpunkt bereits tätig sind, haben im Anschluss noch 6 Monate Zeit, um die Auflagen zu erfüllen.

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23

November

Mieterhöhung: Neuer Fahrstuhl bietet keinen Gebrauchsvorteil

Wenn der Einbau eines Fahrstuhls für einzelne Mieter keinen Gebrauchsvorteil bringt, darf deren Miete auch nicht wegen der Modernisierungsmaßnahme erhöht werden. Das beschloss nun das Landgericht Berlin und gab der klagenden Mieterin Recht.

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16

November

Prognose: Heizkosten steigen wieder an

Für die meisten Mieter dürfte die Nebenkostenabrechnung 2016 noch geringer als im Vorjahr ausfallen. Der aktuelle „Heizspiegel“, herausgegeben vom Deutschen Mieterbund und co2online, deutet jedoch eine Trendwende an: Die Heizkosten steigen wieder.

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09

November

Raumordnungsbericht: Landflucht hält an

Erstmals seit 2011 veröffentlicht das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) wieder einen Raumordnungsbericht. Aus diesem geht hervor: Während Großstädte und Ballungsräume zwischen 2005 und 2015 um rund 1,4 Millionen Einwohner gewachsen sind, schrumpfen Mittel- und Kleinstädte stetig.

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02

November

Rauchmelderprüfung: Mieter muss Techniker hereinlassen

Die ersten Pflicht-Rauchmelder wurden bereits 2004 installiert – nun häufen sich die Wartungstermine. Vermieter möchten den Zustand der Rauchmelder kontrollieren, Batterien austauschen und natürlich auch wissen, ob ihre Mieter die Rauchmelder ordnungsgemäß an der Decke hängen haben – denn nur so ist die Sicherheit im Haus gewährleistet. Im vorliegenden Fall weigerte sich ein Mieter jedoch, den Techniker hineinzulassen.

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