Die SPD möchte Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf senken. Der Entwurf des Beschlusspapiers für die kommende Klausurtagung sieht einige Erleichterungen für Immobilienkäufer vor. Zudem plant die SPD einen besseren Schutz vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs.
Pauschale für Erwerbsnebenkosten
Bisher fallen beim Haus- oder Wohnungskauf unter anderem bis zu 1,5 Prozent des Kaufpreises für den Notar an. Da dies jedoch eine Standardleistung ist, soll der Beitrag durch eine Pauschale gedeckelt werden. Auch für den Grundbucheintrag (aktuell etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises) soll eine Pauschale festgelegt werden. Für die Grunderwerbssteuer, die je nach Bundesland mit bis zu 6,5 Prozent zu Buche schlägt, plant die SPD jedoch keine Veränderung.
Gleichzeitig möchte die SPD für den Immobilienkauf das Bestellerprinzip, wie es bereits im Mietrecht gilt, durchsetzen. Das bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch dessen Kosten tragen muss.
Schutz vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs
Mieter sollen künftig besser vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs geschützt werden. Die SPD fordert, dass die Definition von Eigenbedarf gesetzlich konkretisiert wird. So soll es nicht mehr möglich sein, dass ein Vermieter kündigt, „um z. B. ein Au-Pair unterzubringen oder eine Anwaltskanzlei für ein Familienmitglied einzurichten“.