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04
März
Mietausfall: Vermieter sollten jetzt Grundsteuer-Erlass beantragen
Vermieter, die im Jahr 2020 unverschuldet Mietausfälle erlitten, können einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen, informiert der Verband Haus und Grund Rheinland Westfalen. Anträge können noch bis zum 31. März 2021 gestellt werden – die Frist ist nicht verlängerbar.