Katrin Rekittke Immobilien e. K. in Düsseldorf

Katrin Rekittke Immobilien e. K.
Neuigkeiten

Wir informieren Sie über Gesetzesänderungen oder zeigen Ihnen nützliche Alltags-Tipps.

06

Dezember

Koalition einigt sich – Mietrechtsreform 2018 beschlossen

Nachdem sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf einen Entwurf geeinigt haben, ist die Mietrechtsänderung vom Bundestag verabschiedet worden. Im Fokus der Reform steht vor allem der Mieterschutz. Am 14. Dezember muss das Gesetz noch den Bundesrat durchlaufen und könnte dann bereits zum 01.01.2019 in Kraft treten.

 Artikel lesen

29

November

Vermieter muss Türspion dulden

Lässt sich ein Mieter einen Türspion einbauen, muss der Vermieter dies während der Dauer des Mietverhältnisses dulden. Allerdings ist der Mieter verpflichtet, bei seinem Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen – notfalls durch Auswechseln des Türblattes.

 Artikel lesen

22

November

Mietrückstand: Ordentliche Kündigung bleibt bestehen

Zahlt ein Mieter zwei Monate oder länger keine Miete, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Begleicht der Mieter die Rückstände jedoch innerhalb einer zweimonatigen Schonfrist, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Aus diesem Grund sprechen viele Vermieter zusätzlich eine ordentliche Kündigung aus.

 Artikel lesen

15

November

Rückschnitt alter Bäume kann Folgen haben

Ein Eigentümer ärgerte sich über die Bäume seines Nachbarn, die auf sein Grundstück ragten. Als der Nachbar auch nach mehrfacher Aufforderung keinen Rückschnitt vornahm, beauftragte er eine Fachfirma – und wurde verklagt.

 Artikel lesen

08

November

Fortbildungspflicht für Verwalter und Makler wird konkretisiert

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler wurde am 1. August 2018 die Fortbildungspflicht für diese Berufsgruppen eingeführt. 20 Stunden in drei Jahren sind seitdem Pflicht. Diese Formulierung sorgte für Unklarheiten – jetzt wird nachgebessert.

 Artikel lesen

01

November

Mieterhöhung: Daten aus Immobilienportal sind keine Grundlage

Eine Münchner Vermieterin begründete eine geforderte Mieterhöhung mit den Vergleichsmieten, die sie einem großen Online-Immobilienportal entnommen hat. Ihr Mieter hielt dieses Vorgehen für unwirksam und verweigerte seine Zustimmung – das Amtsgericht München gab ihm Recht.

 Artikel lesen