Katrin Rekittke Immobilien e. K. in Düsseldorf

Katrin Rekittke Immobilien e. K.
Neuigkeiten

Wir informieren Sie über Gesetzesänderungen oder zeigen Ihnen nützliche Alltags-Tipps.

07

Juni

Erneuerbare Energien: Bei Neubauten im Trend

Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilt aktuell mit, dass knapp 65 Prozent der im Jahr 2017 fertiggestellten Neubauten ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Insgesamt wurden im Jahr 2017 rund 110.100 Gebäude fertiggestellt.

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31

Mai

Heizungswechsel: Jetzt vergleichen und sparen

Viele Verbraucher erhalten in diesen Wochen ihre Heizkostenabrechnung für das Jahr 2017. Der lange Winter und steigenden Energiepreise für Öl und Gas zum Jahresende haben dafür gesorgt, dass viele Verbraucher höhere Heizkosten zahlen müssen als erwartet.

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24

Mai

Umweltfreundliche Tipps gegen Sommerhitze

Immer häufiger werden gegen die sommerliche Hitze Klimageräte eingesetzt. Rund 140.000 Geräte kommen hierzulande jährlich dazu, so das Umweltbundesamt. Das ist schlecht für die Umwelt, aber auch für den eigenen Geldbeutel, denn Klimageräte sind echte Stromfresser. Der Verband Privater Bauherren (VPB) erklärt, wie man auch ohne Klimagerät angenehme Temperaturen im Haus erreicht.

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17

Mai

Angaben im Immobilien-Exposé sind rechtlich bindend

Auch die Angaben im Exposé gehören zu den öffentlichen Äußerungen des Immobilienverkäufers und sind somit rechtlich bindend. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.

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10

Mai

GroKo beschließt Baukindergeld – auch rückwirkend

Im Zuge der Mietreform kündigten die Fraktionschefs der CDU/CSU und SPD auf ihrer Klausurtagung das Baukindergeld an – dieses soll sogar rückwirkend beantragt werden können. Das Baukindergeld soll Familien mit mittlerem Einkommen dabei unterstützen, ein Eigenheim zu bauen. Über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren sollen berechtigte Familien einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind und Jahr erhalten.

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03

Mai

Urteil: Drohungen rechtfertigen fristlose Kündigung

Bedrohungen und Beleidigungen gegen Nachbarn müssen nicht hingenommen werden. Dieses Verhalten stellt eine schwerwiegende Verletzung des Hausfriedens dar und rechtfertigt eine fristlose Kündigung durch den Vermieter. 

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