Katrin Rekittke Immobilien e. K. in Düsseldorf

Katrin Rekittke Immobilien e. K.
Neuigkeiten

Wir informieren Sie über Gesetzesänderungen oder zeigen Ihnen nützliche Alltags-Tipps.

24

Dezember

Fröhliche Weihnachten!

Liebe Kunden und Geschäftspartner,

der Endspurt ist fast geschafft, das Weihnachtsfest naht.
Wir hoffen, dass auch Sie etwas Zeit für Müßiggang finden und das Fest im Kreise Ihrer Lieben genießen können.

Wir danken Ihnen für Ihre Treue und Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine besinnliche Zeit.

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21

Dezember

Was passiert, wenn der Tannenbaum brennt?

Weihnachten, das Fest der Liebe, bietet jährlich Anlass zu Ärger und Unmut: Störende Lichter und die Dekorationswut der Nachbarn sorgen regelmäßig für Ärger. Auch Versicherungen haben viel zu tun: Brandfälle in der Weihnachts- und Adventszeit sind keine Seltenheit.

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14

Dezember

Ab 2018: Neue Grenzwerte für Kaminöfen

Zum Jahresende droht vielen Kaminöfen und Heizkesseln das Aus: Sie müssen entsprechend nachgerüstet umgebaut oder stillgelegt werden. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Eigentümer prüfen, ob ihre Anlagen betroffen sind.

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07

Dezember

Hausordnung: Ruhezeit darf nicht nur fürs Musizieren gelten

Das Landgericht Frankfurt/Main entschied: Eine Regelung in der Hausordnung, die das Musizieren, aber nicht andere, lärmintensive Tätigkeiten einschränkt, ist unzulässig. In einer Wohneigentümergesellschaft (WEG) wurde eine solche Regelung per Mehrheitsbeschluss festgelegt. Das LG Frankfurt erklärt dies für unzulässig.

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30

November

Ab August 2018: Berufszulassung für Immobilienverwalter

Der Gesetzentwurf für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler tritt ab dem 01. August 2018 in Kraft. Statt des einmaligen Sachkundenachweises eine Fortbildungspflicht eingeführt. Immobilienverwalter, die zu diesem Zeitpunkt bereits tätig sind, haben im Anschluss noch 6 Monate Zeit, um die Auflagen zu erfüllen.

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23

November

Mieterhöhung: Neuer Fahrstuhl bietet keinen Gebrauchsvorteil

Wenn der Einbau eines Fahrstuhls für einzelne Mieter keinen Gebrauchsvorteil bringt, darf deren Miete auch nicht wegen der Modernisierungsmaßnahme erhöht werden. Das beschloss nun das Landgericht Berlin und gab der klagenden Mieterin Recht.

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